AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schneider & Bertrand Immobilien GmbH
GĂĽltigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle zwischen der Schneider und Bertrand Immobilien GmbH, Abteistraße 9a, 52066 Aachen („Makler“) und ihren Kunden geschlossenen Maklerverträge. Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
§ 1 Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des jeweiligen Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
§ 2 Eigentümerangaben und Vertraulichkeit
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von dem Makler auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt bzw. zur Verfügung stellt, übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Objektinformationen keine Gewährleistung oder Haftung.
Sämtliche Ihnen zur Verfügung gestellten Objektinformationen und Unterlagen sind vertraulich und ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Bei schuldhaften Verstößen hiergegen haften Sie auf Schadensersatz.
§ 3 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 4 Provisionspflicht und Ersatzgeschäfte
Für den Nachweis oder die Vermittlung verpflichtet sich der Empfänger dieser AGB, unabhängig von der Zahlung einer Vermittlungsprovision durch den anderen Vertragspartner, bei Erwerb eines Objekts durch ihn selbst oder durch eine ihm zurechenbare Person oder Unternehmen ein Vermittlungshonorar in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist die jeweils getroffene Vereinbarung zwischen Makler und Kunde. Sofern keine Vereinbarung zwischen Makler und Kunde über eine Vermittlungsprovision getroffen wurde, ist bei ausgewiesenen Kapitalanlageobjekten ein Vermittlungshonorar von 5,95 % zuzüglich der geltenden MwSt. und bei übrigen Objekten ein Vermittlungshonorar von 3,57 % zuzüglich der geltenden MwSt. von dem zwischen den Kunden und dem Käufer vereinbarten Kaufpreis an den Makler zu zahlen.
FĂĽr den Nachweis oder die Vermittlung der Anmietung eines Gewerbemietobjekts und des Abschlusses eines Gewerbemiet- oder Pachtvertrags hat der Vermieter ebenfalls eine Vermittlungsprovision zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen. Berechnungsgrundlage ist die jeweils getroffene Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Kunden. Sofern keine Vereinbarung zwischen Makler und Kunde getroffen wurde, ist ein Vermittlungshonorar von Zahl Netto-Monatsmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer an den Makler zu entrichten.
Bei Ersatzgeschäften, insbesondere wenn eine Anmietung anstelle eines Ankaufes oder ein Ankauf anstelle einer Anmietung erfolgt, finden die vorstehend genannten Vermittlungshonorare je nach Einzelfall Anwendung, wobei der Fall einer Anmietung anstelle eines Ankaufs nur für Unternehmer und Gewerbeobjekte Anwendung findet.
§ 5 Haftungsbegrenzung
Der Makler haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir – soweit in diesem Abschnitt nichts abweichend geregelt ist – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
Die Firma Schneider & Bertrand Immobilien GmbH haftet im Übrigen nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhobenen Ansprüche.
§ 6 Einsatz künstlicher Intelligenz
Dem Kunden ist bekannt und der Makler ist berechtigt, zur Unterstützung seiner Tätigkeit Systeme künstlicher Intelligenz (KI) einzusetzen, insbesondere zur Analyse von Marktdaten, zur Erstellung von Exposés und Werbetexten sowie zur Einschätzung marktüblicher Kauf- oder Mietpreise. Die durch KI erzeugten Inhalte dienen ausschließlich als Arbeitshilfe und ersetzen keine fachliche Prüfung oder Entscheidung durch den Makler. Der Makler bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten verantwortlich.
KI-basierte Ergebnisse beruhen auf statistischen Wahrscheinlichkeiten und können unzutreffend oder unvollständig sein; eine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Makler bestätigt wurden.
Personenbezogene Daten werden beim Einsatz von KI ausschlieĂźlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
§ 7 Gerichtsstand und Rechtswahl
Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Maklers in Aachen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.